Wenn die Versorgungsleistung für einen bestimmten Verbraucher erhöht werden muss, ist die Parallelschaltung von zwei oder mehr Transformatoren erforderlich.
Der einwandfreie Betrieb einer solchen Gruppe ist nur möglich, wenn mehrere Anforderungen erfüllt sind.
Grundvoraussetzung ist ein identisches Übersetzungsverhältnis (die Abweichung sollte nicht mehr als 0,5 % betragen).
Die nachstehende Abbildung zeigt die Anordnung von zwei Einphasentransformatoren sowie die Schleife des Ausgleichsstroms, der bei unterschiedlichen Übersetzungsverhältnissen in den Sekundärwicklungen fließt.

Dies geschieht selbst dann, wenn an die Sekundärseite der Transformatorgruppe kein Verbraucher angeschlossen ist.
Würden sich die Spannungen der Transformatoren zu stark unterscheiden, könnte der Ausgleichsstrom sehr schnell hohe Werte erreichen, wodurch die Versorgung des Verbrauchers praktisch unmöglich würde; er könnte sogar die Nennwerte überschreiten und die Transformatoren zerstören.
Eine weitere Voraussetzung für den Parallelbetrieb ist: die gleiche Schaltgruppe.
Bei einer einphasigen Anordnung bedeutet dies die korrekte Verbindung der Wicklungsanfänge, sodass die Spannungen der Sekundärseite phasenrichtig zusammengeschaltet werden (andernfalls werden die Transformatoren sofort beschädigt oder die Schutzeinrichtungen lösen aus).
Die letzte Voraussetzung ist: eine proportionale Leistungsaufteilung zwischen den Transformatoren. Sie ist erfüllt, wenn sich die in Prozent angegebenen Kurzschlussspannungen der Transformatoren um nicht mehr als 0,5 % unterscheiden und das Leistungsverhältnis der Transformatoren nicht größer als 3:1 ist.


